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HD/ED beim Staffordshire Bullterrier (2. UPDATE)
Antwort des wissenschaftlichen Beirat des VDH vom 21.12.23:
Sehr geehrter Herr Lothary, der Beirat hat bezüglich der HD-Untersuchung von bereits zur Zucht zugelassenen Hunden noch einmal diskutiert. Man darf keine Hunde zur Zucht verwenden, wenn die Nachkommen evtl. Schäden davontragen könnten. Die Experten schlagen für die in der Zucht befindlichen Hunde eine HD-Röntgenuntersuchung ohne Narkose vor, Vielleicht ist dieser Vorschlag als Kompromiss annehmbar. MfG Dagmar Heydeck |
HD/ED beim Staffordshire Bullterrier (UPDATE)
Antwort der GBF an den wissenschaftlichen Beirat des VDH:
Sehr geehrte Frau Dr. Heydeck, der Vorstand der GBF hat sich sehr über die Entscheidung des wissenschaftlichen Beirats des VDH gefreut. Die GBF hat bereits seit 01.05.2022 das Röntgen der Gelenke beim Staffordshire Bullterrier zur Pflicht gemacht und schließt sich Ihrem Vorschlag voll umfänglich an. Inwieweit aber auch Hunde (vor allem Tiere, die vor 2019 geboren sind) und bereits eine erteilte Zuchtzulassung haben geröntgt werden, sollte noch einmal überdacht werden. Wir haben uns diesbezüglich mit Dr. med. vet. Koch (Auswerter für die GBF und den DCBT) in Verbindung gesetzt. Auch er ist der Meinung, dass eine Röntgenpflicht durchaus eine Verbesserung der Gesundheit in der Rasse Staffordshire Bullterrier bringen könnte, hat aber auch Bedenken wegen der Regelung alle Tiere, unabhängig des Alters, zu röntgen. Mit freundlichen Grüßen Ortlieb Lothary |
HD/ED beim Staffordshire Bullterrier
Abschrift aus dem Anschreiben des wissenschaftlichen Beirats des VDH:
Sehr geehrter Herr Lothary, der wissenschaftliche Beirat des VDH hat sich am 27.11.2023 mit dem Thema HD und ED bei Es wäre hilfreich, wenn Sie mir möglichst bis zum 16.12.2023 Nachricht geben, ob Sie diese Mit freundlichen Grüßen, Dr. Dagmar Heydeck |
Der Vorstand informiert
Zuchttauglichkeit ab dem 01.08.2023:
Der Vorstand des VDH hat eine Änderung der Durchführungsbestimmung zur Zucht-Ordnung Zuchtprogramme / Zuchtstrategien beschlossen. Die Neuerungen treten ab 01.08.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erkennt die GBF keine Zuchtzulassungen des Deutschen Clubs für Bullterrier (DCBT) mehr an. Da es hier doch wesentliche Unterschiede in der Bewertung einzelner Kriterien zwischen den Vereinen gibt. Wer als DCBT Mitglied seinen Hund zur Zucht in der GBF zulassen möchte, muss künftig zwingend eine Zuchtzulassung der GBF nachweisen. Diese muss eine Beurteilung der Größe, des Zahnstandes, des Körperbaus, der Farbe, des Gangwerkes und des Wesens des Hundes beinhalten. Dies gilt für alle 4 betreuten Bullrassen, beider Vereine. Diese Zulassung ist ausschließlich durch einen GBF-Zuchtrichter und nicht von Zuchtwarten durchzuführen.
Testpflicht (ALPP)
für American Staffordshire Terrier
Auf Grund des vermehrten Auftretens der Krankheit ALPP (Kehlkopflähmung) beim American Staffordshire Terrier sowie beim Staffordshire Bullterrier, besteht ab sofort eine Testpflicht zur Erlangung der Zuchttauglichkeit. Ungetestete Elterntiere dürfen nur mit Clear getesteten Elterntieren verpaart werden.
Den Test erhalten Sie unter www.antagene.com
Für den Staffordshire Bullterrier wird im Moment, nach unserem Wissen, in keinem Labor ein Gentest angeboten. Deshalb wird die Testpflicht bis zur Verfügbarkeit eines geeigneten Tests ausgesetzt.
Testpflicht Bullterrier
verpflichtender Herzultraschall, Herzdoppler ab dem 01.08.2023
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Wegen der vielen neuen Vorgaben und der ausstehenden Einarbeitung der Regelungen aus den letzten Jahr, ist es zwingend erforderlich die Zuchtordnung des Vereins anzupassen. Es wird derzeit eine komplett neue Version erarbeitet. Die Zuchtausschüsse werden, jeweils für Ihre Rassen, einen entsprechenden Beitrag ausarbeiten und vorlegen. Die neue Zuchtordnung wird, nach Genehmigung durch den erweiterten Vorstand, verbindlich und auf der Homepage veröffentlicht.
Termine
Ausstellungen
30.03.24 C.E.T.S. open Show
31.03.24 C.E.T.S. invited dogs
13.04.24 SRA Reinsberg
14.04.24 SRA Reinsberg
04.05.24 SRA Kröpelin
05.05.24 SRA Kröpelin
11.05.24 CAC Frankfurt a.M.
12.05.24 CAC Frankfurt a.M.
26.05.24 CACIB Dortmund
"Frühjahrssieger"
geplante ZTP-Termine
Anmeldungen (wie gewohnt) über die Zuchtleitung...
Auskunft über die Zuchtleitung...
"noch nicht geplant"
Neuzüchterschulung
Vor Abnahme einer Zuchtstätte und vor Beantragung eines FCI geschützten Zwingernamens müssen folgende Module der VDH-Akademie nachgewiesen werden.
Modul 1: (Kynologischer Basiskurs)
Modul 3: (Grundkurs Hundezucht)
Modul 5: (Grundkurs Zuchtpraxis)
Termine und Kosten entnehmen Sie bitte der Webseite des VDH