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Info

News

HD/ED beim Staffordshire Bullterrier

Abschrift aus dem Anschreiben des wissenschaftlichen Beirats des VDH:

Sehr geehrter Herr Lothary,

der wissenschaftliche Beirat des VDH hat sich am 27.11.2023 mit dem Thema HD und ED bei
der Rasse Staffordshire Bullterrier beschäftigt.
Aufgrund des hohen Anteils dysplastischer Gelenke bei den untersuchten Hunden rat der Beirat
nunmehr dringend zur Durchführung eines 3 Phasen-Programms nach den Regelungen der
VDH-Zuchtordnung zur Bekämpfung dieser Erkrankungen. Es wird empfohlen, in der ersten
Phase über 2 Jahre (2024 und 2025) alle Zuchthunde zu röntgen (auch die bereits eine Zuchtzu-
lassung besitzen). Danach ist aufgrund der Datenlage ein Zuchtprogramm zu entwickeln.
Der wissenschaftliche Beirat begleitet dieses Projekt gern.

Es wäre hilfreich, wenn Sie mir möglichst bis zum 16.12.2023 Nachricht geben, ob Sie diese
Maßnahme ergreifen werden. Der Zweitverein wird entsprechend benachrichtigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Dagmar Heydeck

das komplette Anschreiben finden Sie hier...

Der Vorstand informiert

Zuchttauglichkeit ab dem 01.08.2023:

Der Vorstand des VDH hat eine Änderung der Durchführungsbestimmung zur Zucht-Ordnung Zuchtprogramme / Zuchtstrategien beschlossen. Die Neuerungen treten ab 01.08.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erkennt die GBF keine Zuchtzulassungen des Deutschen Clubs für Bullterrier (DCBT) mehr an. Da es hier doch wesentliche Unterschiede in der Bewertung einzelner Kriterien zwischen den Vereinen gibt. Wer als DCBT Mitglied seinen Hund zur Zucht in der GBF zulassen möchte, muss künftig zwingend eine Zuchtzulassung der GBF nachweisen. Diese muss eine Beurteilung der Größe, des Zahnstandes, des Körperbaus, der Farbe, des Gangwerkes und des Wesens des Hundes beinhalten. Dies gilt für alle 4 betreuten Bullrassen, beider Vereine. Diese Zulassung ist ausschließlich durch einen GBF-Zuchtrichter und nicht von Zuchtwarten durchzuführen.

Testpflicht (ALPP)
für American Staffordshire Terrier

Auf Grund des vermehrten Auftretens der Krankheit ALPP (Kehlkopflähmung) beim American Staffordshire Terrier sowie beim Staffordshire Bullterrier, besteht ab sofort eine Testpflicht zur Erlangung der Zuchttauglichkeit. Ungetestete Elterntiere dürfen nur mit Clear getesteten Elterntieren verpaart werden.

Den Test erhalten Sie unter www.antagene.com

Für den Staffordshire Bullterrier wird im Moment, nach unserem Wissen, in keinem Labor ein Gentest angeboten. Deshalb wird die Testpflicht bis zur Verfügbarkeit eines geeigneten Tests ausgesetzt.

Testpflicht Bullterrier

verpflichtender Herzultraschall, Herzdoppler ab dem 01.08.2023
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Wegen der vielen neuen Vorgaben und der ausstehenden Einarbeitung der Regelungen aus den letzten Jahr, ist es zwingend erforderlich die Zuchtordnung des Vereins anzupassen. Es wird derzeit eine komplett neue Version erarbeitet. Die Zuchtausschüsse werden, jeweils für Ihre Rassen, einen entsprechenden Beitrag ausarbeiten und vorlegen. Die neue Zuchtordnung wird, nach Genehmigung durch den erweiterten Vorstand, verbindlich und auf der Homepage veröffentlicht.

Kynologischer Basiskurs - VDH

02./03. September 2023 in Dortmund

Sa 09:30 - 17:00 Uhr
So 09:00 - 16:00 Uhr

VDH-Akademie

Kynologischer Basiskurs mit Grundkursen

Die Veranstaltung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen. Neben dem Basiskurs, den alle Teilnehmer am ersten Tag belegen, können am zweiten Tag verschiedene Module – je nach Fachrichtung der Teilnehmer – belegt werden.

Modul 1: Kynologischer Basiskurs
Modul 2: Grundkurs Hundebeurteilung
Modul 3: Grundkurs Hundezucht
Modul 4: Grundkurs Zuchtkontrollen & Zuchtberatung
Modul 5: Grundkurs Zuchtpraxis

Die Themenübersicht finden Sie hier.


Teilnahmegebühr: 280 Euro inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (inkl. Tagungsgetränke / Kaffee und Mittagssnack)

Die Buchung einzelner Module ist auf Anfrage möglich.

Kampfhunde in MV nicht mehr automatisch gefährlich

Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben!

In den meisten Bundesländern werden in den Verordnungen zur Hundehaltung Hunde bestimmter Rassen (klassisches Beispiel sind Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier) als per se „gefährliche Hunde“ eingestuft,was besondere Voraussetzungen hinsichtlich Anschaffung und Haltung zur Folge hat.

Dies war in Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Dort hieß es in § 2 Abs. 3 S. 1 HundehVO M-V:

Bei Hunden der Rassen und Gruppen

1. American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire Bull Terrier,
4. Bull Terrier

sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen wird vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 der Verordnung handelt.“

Interessant ist es in Mecklenburg-Vorpommern aber nun, weil es in § 11 Abs. 2 HundehVO M-V heißt: „Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft“.
Wie eine neue Verordnung evtl. aussehen soll, ist noch nicht bekannt.

Fakt ist aber, dass ab dem 01. August 2022 keine Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern mehr besteht!

Wir hoffen natürlich, dass sich auch andere Bundesländer diesem Beispiel anschließen werden. Gerade auch Bayern hat hier nach Auskunft vieler Tierheime und Tierschutzorganisationen einen großen Nachholbedarf. Die Verordnung in Bayern existiert nun bereits über 30 Jahre und der Bayerische Staat hat bis zum heutigen Tag keine Statistik der Wesensüberprüfungen veröffentlicht, da überhaupt keine Daten gesammelt wurden.

"Kampfhunde" in MV nicht mehr automatisch gefährlich | NDR.de - Nachrichten - Mecklenburg-Vorpommern

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