







Der Herz-Doppler- und die Nieren-Untersuchung können ab dem 12. Lebensmonat vorgenommen werden und gelten wie das Gesundheitszertifikat 3 Jahre. Werden nach 3 Jahren die Untersuchungen erneut nachgewiesen, wird das Gesundheitszertifikat auf Dauer verliehen. Die Untersuchungs-Ergebnisse sind bei dem Zuchtleiter einzureichen. Das Gesundheitszertifikat wird in die Ahnentafel eingetragen und veröffentlicht. Hunde mit dem Gesundheitszertifikat können das Kürzel GBF-GZ hinter den AT-Namen stellen (z.B. Amadeus vom Musterzwinger GBF-GZ).
Die Pflicht zur PLL-Untersuchung bei Miniatur Bullterrier sowie die HD-Untersuchung bei American Staffordshire Terrier wie auch die bisherigen Zuchtbestimmungen bleiben weiterhin bestehen und gültig. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die Zuchtleitung.