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HD/ED beim Staffordshire Bullterrier
Antwort des wissenschaftlichen Beirat des VDH vom 21.12.23:
Sehr geehrter Herr Lothary, der Beirat hat bezüglich der HD-Untersuchung von bereits zur Zucht zugelassenen Hunden noch einmal diskutiert. Bei der weiteren Zucht mit nicht auf HD untersuchten oder auch mit nicht offiziell befundeten Hunden (einige sind evtl. geröntgt, aber die Aufnahmen nicht zur Befundung eingesandt worden) wird ein Problem mit dem Tierschutzrecht gesehen. Man darf keine Hunde zur Zucht verwenden, wenn die Nachkommen evtl. Schäden davontragen könnten. Die Experten schlagen für die in der Zucht befindlichen Hunde eine HD-Röntgenuntersuchung ohne Narkose vor, weil es bei diesen Hunden nicht mehr auf die Beurteilung der Lockerheit des Gelenks ankommt. Es müssten dazu 2 Aufnahmen gemacht werden, eine in Position 1 und eine in Position 2 (gebeugt). Vielleicht ist dieser Vorschlag als Kompromiss annehmbar. MfG Dagmar Heydeck |
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HD/ED beim Staffordshire Bullterrier
Antwort der GBF an den wissenschaftlichen Beirat des VDH:
Sehr geehrte Frau Dr. Heydeck, Mit freundlichen Grüßen Ortlieb Lothary |
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HD/ED beim Staffordshire Bullterrier
Abschrift aus dem Anschreiben des wissenschaftlichen Beirats des VDH:
Sehr geehrter Herr Lothary, der wissenschaftliche Beirat des VDH hat sich am 27.11.2023 mit dem Thema HD und ED bei Es wäre hilfreich, wenn Sie mir möglichst bis zum 16.12.2023 Nachricht geben, ob Sie diese Mit freundlichen Grüßen, Dr. Dagmar Heydeck |
Mitteilung des Vorstandes (01/23)
Zuchttauglichkeit ab dem 01.08.2023:
Der Vorstand des VDH hat eine Änderung der Durchführungsbestimmung zur Zucht-Ordnung Zuchtprogramme / Zuchtstrategien beschlossen. Die Neuerungen treten ab 01.08.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erkennt die GBF keine Zuchtzulassungen des Deutschen Clubs für Bullterrier (DCBT) mehr an. Da es hier doch wesentliche Unterschiede in der Bewertung einzelner Kriterien zwischen den Vereinen gibt. Wer als DCBT Mitglied seinen Hund zur Zucht in der GBF zulassen möchte, muss künftig zwingend eine Zuchtzulassung der GBF nachweisen. Diese muss eine Beurteilung der Größe, des Zahnstandes, des Körperbaus, der Farbe, des Gangwerkes und des Wesens des Hundes beinhalten. Dies gilt für alle 4 betreuten Bullrassen, beider Vereine. Diese Zulassung ist ausschließlich durch einen GBF-Zuchtrichter und nicht von Zuchtwarten durchzuführen.
Testpflicht (ALPP)
für American Staffordshire Terrier
Auf Grund des vermehrten Auftretens der Krankheit ALPP (Kehlkopflähmung) beim American Staffordshire Terrier sowie beim Staffordshire Bullterrier, besteht ab sofort eine Testpflicht zur Erlangung der Zuchttauglichkeit. Ungetestete Elterntiere dürfen nur mit Clear getesteten Elterntieren verpaart werden.
Den Test erhalten Sie unter www.antagene.com
Für den Staffordshire Bullterrier wird im Moment, nach unserem Wissen, in keinem Labor ein Gentest angeboten. Deshalb wird die Testpflicht bis zur Verfügbarkeit eines geeigneten Tests ausgesetzt.
Testpflicht Bullterrier
verpflichtender Herzultraschall, Herzdoppler ab dem 01.08.2023
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Wegen der vielen neuen Vorgaben und der ausstehenden Einarbeitung der Regelungen aus den letzten Jahr, ist es zwingend erforderlich die Zuchtordnung des Vereins anzupassen. Es wird derzeit eine komplett neue Version erarbeitet. Die Zuchtausschüsse werden, jeweils für Ihre Rassen, einen entsprechenden Beitrag ausarbeiten und vorlegen. Die neue Zuchtordnung wird, nach Genehmigung durch den erweiterten Vorstand, verbindlich und auf der Homepage veröffentlicht.