Mitteilungen der Zuchtleitung

Mitteilung der Zuchtleitung (04/2022)

Verlegung der Zuchtbuchstelle mit sofortiger Wirkung.

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Zuchtbuchstelle der GBF
Klein-Berliner-Ring 43
48432 Rheine
oder über die neue Mail-Adresse : zuchtbuchstelle@gb-f.de
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Aktuelle Ereignisse und eine neue Aufgabenverteilung im Bereich Datenerhebung/Datenerfassung
machen diesen Schritt notwendig. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die tatkräftige Unterstützung
und die Gute Zusammenarbeit bei Jana Podjaski.
Vielen Dank Jana, auch im Namen der Züchter der GBF.

Da sich die Zuarbeit ändert, muss die Verteilung und der Umfang der Unterlagen angepasst werden.

Verteilung der Deckmeldung:
1. Zuchtleitung:
Deckmeldung + Ahnentafel Rüde / Hündin in Kopie
2. Zuchtbuchstelle:
Deckmeldung + Ahnentafel Rüde / Hündin in Kopie + ggf. DNA-Befunde + Untersuchungen
3. Zuchtwart/-in:
Deckmeldung
4. Webmaster/-in:
Deckmeldung (wenn keine Veröffentlichung gewünscht bitte angeben)

Die Änderungen sind zwingend, weil sonst eine Aufnahme und Erfassung der Daten im Zuchtprogramm (Software) der GBF nicht möglich ist. Oder nur mit einem erheblichen Mehraufwand, der in seiner Folge längere Wartezeiten bei der Erstellung der Ahnentafeln bedeuten würde. Die Zuchttauglichkeit der beiden Elterntiere muss bereits vor dem Deckakt vorliegen und mit Abgabe der Deckmeldung nachgewiesen werden.

Ergänzende Hinweise:

  • die Dateien Deckmeldung / Wurfanzeige finden Sie im Download-Bereich.
  • Wenn keine Veröffentlichung gewünscht ist, geben Sie das bitte auf der Deckmeldung / Wurfanzeige an.

    Alle 4 Ausfertigungen sind wie vorgegeben einzureichen.

Aus gegebenem Anlass bitten wir noch einmal darum die aktuellen Versionen zu verwenden. Einige Züchter benutzen immer noch veraltete Vordrucke. Es kommt so zu unnötigen Nachfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung. Zeit die dann für den Abschluss von Tätigkeiten für andere Züchter fehlt.

Die Mitteilung der Zuchtleitung vom August 2021 verliert hiermit ihre Gültigkeit.


Mitteilung der Zuchtleitung (03/2022)

Änderung der Zuchtordnung ab 01.05.2022

Zum 01.01.2022 ist die geänderte Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten. Es werden erweiterte umfangreiche Gesundheitsuntersuchungen von Rassehunden mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen gefordert. Die Rassehunde Zuchtverbände sind durch geeignete Zuchtprogramme zur Bekämpfung dieser Merkmale verpflichtet.

Weiterhin werden Zuchtrichter, Verbandsvorstand Angehörige, Tiertransporteure und Tierärzte in die Pflicht genommen und machen sich bei Zuwiderhandlung der Anstiftung, Beihilfe oder Mittäterschaft schuldig.

Um diese Anforderungen zu erfüllen sind auch für die Rassen der Gesellschaft der Bullterrier Freunde e. V. höhere gesundheitliche Maßstäbe erforderlich. Vor Zuchtzulassung sind ab sofort folgende, zusätzliche Untersuchungsergebnisse einzureichen.

Erweiterung American Staffordshire Terrier
-Audiometrietest für Tiere mit überwiegendem Weißanteil
-Gentest Nr.8438-S Lokus ( Weißscheckung, Piebald) Laboklin

Erweiterung Bullterrier
-Gentest Nr. 8476 Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)
-Gentest Nr. 8473 Letale Akromdermatitis (LAD)
Tiere mit 2 clear getesteten Elterntieren (clear by birth) sind weiterhin vom Test befreit.

Erweiterung Miniatur Bullterrier
-Gentest Nr. 8476 Polyzystische Nierenerkrankung (PKD)
Tiere mit 2 clear getesteten Elterntieren (clear by birth) sind weiterhin vom Test befreit.
-verpflichtender Herzultraschall, Herzdoppler

Erweiterung Staffordshire Bullterrier
-HD/ED Auswertung (nur vom offiziellen Auswerter des VDH/GBF)
-Augentest auf alle erblichen Augenkrankheiten (nur DOK Auswertungen werden anerkannt)
-Audiometrietest für Tiere mit überwiegend Weißanteil

Für schon in der Zucht befindliche Hunde besteht Bestandsschutz, die Untersuchungen können freiwillig nachgereicht werden.

Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass der Verein in diesem Falle von jeglicher Haftung bei eventuell auftretenden sogenannten Qualzuchtmerkmalen der Nachzuchten befreit ist.


Anmerkung:
Die hier angegebenen Untersuchungen und Gentests ersetzen nicht die Vorgaben die in der Zuchtordnung der GBF gefordert sind. Es handelt sich um Erweiterungen die zusätzlich nachzuweisen sind. Die Zuchtordnung wird nach Einarbeitung und Aktualisierung aller Maßnahmen veröffentlicht.



Mitteilung der Zuchtleitung (02/2022)

Liebe Mitglieder

Mit der Tierschutzhundeverordnung (TVO) die erst vor wenigen Monaten in Kraft getreten ist, hat uns die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin, Frau Klöckner (CDU), ein besonderes Ei gelegt.

Diese TVO die nahezu alle Rassehunde betrifft, spricht in vielen Fällen von „Qualzucht“ und verbietet Hunde mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen. Als Erfüllungsgehilfen der TVO sind die Amtsveterinäre vorgesehen, die nun mit großem Eifer versuchen diese Verordnung durch zusetzten. Dass dies nur die VDH-kontrollierte Rassehundezucht betrifft, scheint niemanden so recht zu stören. Außerhalb des VDH kann anscheinend munter weiter vermehrt und verkauft werden.

Auch andere Tiere wie Schweine, Rinder, Kaninchen, Tauben und anderes Geflügel sind bislang noch von keiner besonders einschränkenden Verordnung betroffen. Muttersauen müssen die Hälfte ihres Lebens in winzigen Ständen verbringen, die es ihnen nicht einmal erlaubt sich zu drehen. Rinder werden in viel zu kleinen Ställen gehalten, Kaninchen werden Riesenohren angezüchtet und es gibt Tauben, die nicht einmal gerade fliegen können.

Der VDH hat ja schon durch die Breed Specific Instructions (BSI) dafür vorgesorgt, dass Hunde auf Ausstellungen nur nach diesen Instructions gerichtet werden dürfen. Inwieweit diese BSI Einfluss auf die Entscheidung des jeweils zuständigen Amtsveterinärs haben bleibt abzuwarten. Der Amtsveterinär in Erfurt scheint aber beratungsresistent zu sein, denn so wie der momentane Sachstand ist, scheint nicht sicher zu sein, welche Maßnahmen der Amtsveterinär anordnen wird.

Bei einer Versammlung des LV-Thüringen am 26.03.2022 in Erfurt habe ich den Vorschlag gemacht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Veterinär der Stadt Erfurt zu erheben. Leider hat sich wieder einmal gezeigt, dass es den zuständigen Personen des LV-Vorstands an genügend Rückgrat fehlt und mein Ansinnen wurde verworfen. Man wollte erst abwarten.

Dabei hat man nicht berücksichtigt, dass auch Amtsveterinäre in anderen Bundesländern dies als beispielgebend ansehen werden und möglicherweise andere große Ausstellungen mit ihren Vorgaben behindern.

Man wird sehen, was die Zukunft bringt.


Mitteilung der Zuchtleitung (01/2022)

(Auszug einer E-Mail an die Zuchtleitung...)
Liebe Züchterinnen und Züchter,
wir haben tolle Neuigkeiten für Sie!

Aufgrund von Optimierungen interner Abläufe, können wir Ihnen ab dem 01.03.2022 unsere Rassepakete zu einem günstigeren Preis anbieten! Alle unsere Pakete finden Sie im Anhang. Die neuen Preise werden automatisch angepasst.

Ebenso können Sie ab dem 01.03.2022 auf unserer Internetseite www.labogen.com in der Rubrik
Gentest-Informationen/Untersuchungsanträge die neuen Preise der Rassepakete abrufen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Information an Ihre Züchter weiter geben.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Jana Rösner
Betreuung Zuchtverbände
+49 151 25081214

LABOKLIN GmbH & Co. KG
Steubenstr. 4
97688 Bad Kissingen
Tel: +49 (0)9 71 - 72 02 0
Fax: +49 (0)9 71 - 68 54 6
Internet: https://shop.labogen.com/

Registergericht Schweinfurt, HRA 3631
Geschäftsführung: Dr. Elisabeth Müller

◾Paketpreise_Labogen_010322.pdf


Mitteilung der Zuchtleitung (September 21)

Verteilung WURFABNAHME-BERICHT

In der heutige Information geht es um die Verteilung des Vordrucks „WURFABNAHME-BERICHT“. Wie bereits erwähnt ändern sich derzeit einige Bearbeitungsabläufe. Deshalb ist es notwendig die Verteilung des Vordrucks neu zu regeln. Da aber noch eine gewisse Menge mit dem aktuellen Verteiler vorrätig ist werden diese Exemplare zunächst verbraucht. Über einen Neudruck wurde zwar nachgedacht, die Idee aber wegen der Kosten verworfen. Bis zur Neubeschaffung ist vom Zuchtwart/-in der neue Verteiler zu berücksichtigen.

VERTEILER NEU:

1. Ausfertigung (weiß) Zuchtleitung (mit original AT der Mutter)

2. Ausfertigung (blau) Zuchtbuchstelle

3. Ausfertigung (gelb) Zuchtwart/-in

4. Ausfertigung (rot) Züchter/-in


DIE WURFABNAHME, EINSCHLIESSLICH DER ERSTELLUNG DES VORDRUCKS, IST WIEDER AUSSCHLIESSLICH DURCH EINEN ZUCHTWART/-IN (ODER EINEN ZUCHTRICHTER/-IN) DER GBF DURCHZUFÜHREN. EINE WURFABNAHME DURCH TIERÄRZTE HAT SICH IN DER PRAXIS LEIDER ALS UNGEEIGNET ERWIESEN UND IST SOFORT EINZUSTELLEN.

Diese Regelung gilt ab sofort.

Mitteilung der Zuchtleitung (Juni 21)

 

Änderungen Zuchtzulassung

Die ersten Ausstellungen finden wieder statt.
Aus diesem Grund werden keine Zuchtzulassungen außerhalb der Ausstellungen erteilt.
Nur wenn die Veranstaltung abgesagt wird ist eine außerordentliche Zuchtzulassung möglich.
Eine Kopie der Meldung ist vorzulegen!
Bei Fragen wenden Sie sich an die Zuchtleiterin.

Die bisherige, zeitlich begrenzte, Regelung ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben.